Gremien unserer Gemeinde

In zwei Gremien übernehmen Menschen ehrenamtlich Verantwortung für die Belange der Gemeinde. Sie werden in regelmäßigen Abständen durch die wahlberechtigten Gemeindemitglieder gewählt:

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung einer Kirchengemeinde zuständig. Er wird alle drei Jahre zur Hälfte neu gewählt.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Beratungsgremium einer Kirchengemeinde. Es wird von den Gemeindemitgliedern alle vier Jahre neu gewählt.