2. Verantwortung für … Schutz von Kindern/Jugendlichen

haende (c) SilviaBins

 

In einer Zeit ständig neuer und erschreckender Enthüllungen zu sexualisierter Gewalt, die Kinder und Jugendliche auch durch Priester und Ordensleute erfahren haben und erfahren, macht es Sinn darauf zu verweisen, was in unserer Pfarrei zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geschieht.
Ein differenziertes Schutzkonzept gibt es bereits seit 2017 – der Wortlaut wurde am 21.8.2017 von der Präventionsbeauftragten des Erzbistums bestätigt und am 6.9.2017 vom Pfarrgemeinderat in Kraft gesetzt.

Es ist hier veröffentlicht.

Wir verwenden die Begriffe sexueller Missbrauch, sexualisierte Gewalt und sexuelle Gewalt in unserem Heft. Der Begriff sexueller Missbrauch kommt aus dem Strafgesetzbuch, während die beiden anderen Begriffe aus der Psychologie stammen und betonen möchten, dass die Taten als Gewalttaten einzustufen sind. Wir verwenden ebenfalls die Begriffe Opfer und Betroffene sexueller Gewalt parallel. Wenn wir von Tätern reden, tun wir dies der leichteren Schreibweise wegen, es schließt Täterinnen ebenfalls mit ein.

Wir blättern dieses komplexe Thema in unterschiedlichen Facetten auf: